Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bälz Entrümpelungen · Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Bälz Entrümpelungen und seinen Auftraggebern über Entrümpelungen, Haushalts- und Wohnungsauflösungen, Räumungen, Demontagearbeiten, Entsorgungsleistungen, Reinigungsarbeiten, Transport- und Tragearbeiten sowie sonstige vereinbarte Dienstleistungen.
Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in einer Auftragsbestätigung oder in einem schriftlichen Auftrag haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote von Bälz Entrümpelungen sind, sofern darin nichts anderes angegeben ist, zunächst unverbindlich.
Ein verbindlicher Auftrag kann insbesondere zustande kommen durch:
- schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots,
- Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung,
- Unterzeichnung eines Auftrags-/Besichtigungs- und Übergabeprotokolls,
- eine eindeutige Beauftragung per E-Mail oder WhatsApp oder
- eine anderweitige individuelle Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Bälz Entrümpelungen.
Wird der Auftrag bereits bei einer Besichtigung verbindlich erteilt und schriftlich bestätigt, ist für den Vertragsschluss kein zusätzliches Angebot erforderlich.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Auftrags-/Besichtigungsprotokoll sowie gegebenenfalls ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen.
3. Preise und zusätzlicher Aufwand
Es gelten die individuell vereinbarten Preise.
Soweit ein Pauschalpreis vereinbart wurde, umfasst dieser ausschließlich die bei Besichtigung bzw. Vertragsschluss erkennbaren und vereinbarten Leistungen.
Zusätzliche Arbeiten, die vom Auftraggeber nachträglich beauftragt werden oder die aufgrund bei Vertragsschluss nicht erkennbarer Umstände erforderlich werden, können nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.
Hierzu können insbesondere erhebliche, vorher nicht erkennbare Mehrmengen an Abfall, Sonderabfälle, gefährliche Stoffe oder zusätzliche Demontage-, Transport- oder Entsorgungsarbeiten gehören.
4. Entsorgung
Die Entsorgung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Annahmebedingungen der jeweiligen Entsorgungsbetriebe.
Soweit Entsorgungskosten nicht ausdrücklich im vereinbarten Pauschalpreis enthalten sind, werden diese nach tatsächlichem Aufwand bzw. entsprechend der vorher vereinbarten Berechnungsgrundlage berechnet.
Auf Wunsch können vorhandene Wiege- oder Entsorgungsnachweise vorgelegt werden, soweit solche vom jeweiligen Entsorgungsbetrieb ausgestellt wurden.
5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen werden im jeweiligen Auftrag, Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbart.
Bälz Entrümpelungen kann mit dem Auftraggeber insbesondere eine angemessene Voraus- oder Teilzahlung vereinbaren, beispielsweise zur Deckung unmittelbar anfallender Entsorgungs-, Fahrzeug-, Material- oder Personalkosten.
Höhe und Fälligkeit einer solchen Zahlung werden vorab mit dem Auftraggeber vereinbart.
Der verbleibende Rechnungsbetrag ist entsprechend der individuell vereinbarten Zahlungsfrist zu begleichen.
6. Terminvereinbarung
Ausführungstermine und Ausführungszeiträume werden individuell vereinbart.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Bälz Entrümpelungen und dessen Mitarbeiter zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zu den betreffenden Räumlichkeiten erhalten.
Kann ein Auftrag aufgrund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Umstands nicht wie vereinbart durchgeführt werden, gelten die Regelungen unter Ziffer 7.
7. Stornierung durch den Auftraggeber
Eine Stornierung soll in Textform, beispielsweise per E-Mail oder WhatsApp, erfolgen.
Soweit dem Auftraggeber kein gesetzliches Widerrufs- oder sonstiges Lösungsrecht zusteht, können bei einer vom Auftraggeber veranlassten Stornierung folgende pauschalierte Schadensersatzbeträge berechnet werden:
- bis einschließlich 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Ausführungstermin: kostenfrei
- 6 bis 2 Kalendertage vorher: 50 % des vereinbarten Auftragswertes
- 1 Kalendertag vorher: 75 % des vereinbarten Auftragswertes
- am vereinbarten Ausführungstag oder bei vom Auftraggeber zu vertretendem Nichtzustandekommen der Durchführung: bis zu 100 % des vereinbarten Auftragswertes
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Bälz Entrümpelungen überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Bälz Entrümpelungen bleibt umgekehrt der Nachweis eines tatsächlich entstandenen höheren Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und sonstige Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
8. Schlüsselübergabe und Zugang
Werden Bälz Entrümpelungen Schlüssel für ein Objekt übergeben, dürfen diese ausschließlich zur Durchführung des vereinbarten Auftrags verwendet werden.
Die Schlüsselübergabe kann in einem Übergabeprotokoll dokumentiert werden.
Nach Abschluss der Arbeiten werden die übergebenen Schlüssel nach Vereinbarung an den Auftraggeber oder eine von ihm bevollmächtigte Person zurückgegeben.
9. Eigentum und Verfügungsberechtigung
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Beauftragung der vereinbarten Arbeiten und zur Verfügung über die zur Räumung oder Entsorgung bestimmten Gegenstände berechtigt ist oder über die erforderliche Zustimmung des Berechtigten verfügt.
Gegenstände, die ausdrücklich von der Räumung oder Entsorgung ausgenommen werden sollen, sind vor Beginn der Arbeiten eindeutig zu kennzeichnen bzw. Bälz Entrümpelungen mitzuteilen.
10. Verwertung und Wertanrechnung
Eine Verwertung oder Anrechnung werthaltiger Gegenstände erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Eine Wertanrechnung wird im Angebot oder in der Auftragsbestätigung dokumentiert und mit dem vereinbarten Auftragswert verrechnet.
Ohne entsprechende Vereinbarung besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verwertung oder einen bestimmten Verkaufserlös.
11. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat Bälz Entrümpelungen vor Beginn der Arbeiten auf ihm bekannte besondere Gefahren oder Umstände hinzuweisen.
Hierzu gehören insbesondere Gefahrstoffe, Asbestverdacht, Chemikalien, medizinische Abfälle, Schädlingsbefall, Waffen, Munition oder sonstige gefährliche bzw. erlaubnispflichtige Gegenstände.
12. Haftung
Bälz Entrümpelungen haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
13. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern können bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen gesetzliche Widerrufsrechte zustehen.
Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich der gesetzlich vorgesehenen Informationen.
Soll auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Dienstleistung begonnen werden, wird dies gesondert vereinbart.
Die gesetzlichen Vorschriften über Widerruf, Wertersatz und das Erlöschen des Widerrufsrechts bleiben unberührt.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften über den zuständigen Gerichtsstand.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die gesetzlichen Regelungen und die übrigen wirksamen Vertragsbestimmungen davon unberührt.
Stand: August 2026
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